Reisesatzung der Skiabteilung
des Turnverein 1903 Crumstadt e.V.
Auszug aus den Reisebedingungen:
1. Zahlung: Bei
Anmeldungen zu Reisen muss die jeweils geforderte Anzahlung geleistet
werden. Die Reise muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt
vollständig bezahlt sein. Die Anmeldung gilt als erfolgt, sobald die Anzahlung eingegangen ist
und das ausgefüllte Anmeldeformular abgegeben wurde.
2. Nichtmitglieder:
jedes Nichtmitglied der Skiabteilung bzw. des Turnverein 1903 Crumstadt
e.V. zahlt bei den Wochenendfahrten und Ferienreisen einen Aufschlag. Der
jeweilige Mehraufschlag wird vom Abteilungsvorstand festgelegt.
3. Bei allen
Reisen tritt der TV Crumstadt nur als Vermittler der Transportgesellschaft
und des Hotel- und Gaststättengewerbes auf.
4. Wir empfehlen
allen Skiläufern, die DSV-Spezialversicherung abzuschließen. Sie bewahrt
Sie vor unangenehmen Kosten bei Unfall, Skidiebstahl und Skibruch. Ferner
empfehlen wir eine Reisegepäckversicherung sowie eine
Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Tritt der
Reisende vor Ablauf der Anmeldefrist zurück, so entstehen ihm keine
Kosten. Bei Rücktritt nach dem Anmeldetermin wird die Anzahlung
einbehalten.
6. Treten während
der Fahrt unvorhergesehene Ereignisse auf, für die der Veranstalter nicht
verantwortlich ist, so können daraus keine Schadensersatzansprüche
abgeleitet werden.
Darüberhinaus gelten die Reisebedingungen der Fa. Omnibusbetrieb Fritz Müller, Industriestrasse 2, D-64560 Riedstadt. Diese können bei der Fa. Müller angefordert oder im Internet unter www.mueller-riedstadt.de abgerufen werden.
