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Sport, Kultur, Geselligkeit in Crumstadt

Reisesatzung der Skiabteilung
des Turnverein 1903 Crumstadt e.V.

Auszug aus den Reisebedingungen

  1. Zahlung : Bei Anmeldungen zu Reisen muss die jeweils geforderte Anzahlung geleistet werden. Die Reise muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt vollständig bezahlt sein .
    Die Anmeldung gilt als erfolgt, sobald die Anzahlung eingegangen ist.
  2. Nichtmitglieder: jedes Nichtmitglied der Skiabteilung bzw. des Turnverein 1903 Crumstadt e.V. zahlt bei den Wochenendfahrten und Ferienreisen einen Aufschlag. Der jeweilige Mehraufschlag wird vom Abteilungsvorstand festgelegt.
  3. Bei allen Reisen tritt der TV Crumstadt nur als Vermittler der Transportgesellschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes auf.
  4. Wir empfehlen allen Skiläufern, die DSV-Spezialversicherung abzuschließen. Sie bewahrt Sie vor unangenehmen Kosten bei Unfall, Skidiebstahl und Skibruch. Ferner empfehlen wir eine Reisegepäckversicherung sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung.
  5. Tritt der Reisende vor Ablauf der Anmeldefrist zurück, so entstehen ihm keine Kosten. Bei Rücktritt nach dem Anmeldetermin wird die Anzahlung einbehalten
  6. Treten während der Fahrt unvorhergesehene Ereignisse auf, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, so können daraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.
  7. Darüberhinaus gelten die Reisebedingungen der Fa. Werner Reisen GmbH und Co. KG.,
    Werner -v.- Siemens-Str. 17, D-64625 Bensheim. Diese können bei der Fa. Werner angefordert oder im Internet unter www.werner-reisen.de abgerufen werden.

 

 

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