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Reisesatzung
der Skiabteilung
des
Turnverein 1903 Crumstadt e.V.
Auszug aus den Reisebedingungen
- Zahlung : Bei Anmeldungen zu Reisen muss die jeweils geforderte Anzahlung geleistet werden. Die Reise muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt vollständig bezahlt sein .
Die Anmeldung gilt als erfolgt, sobald die Anzahlung eingegangen ist.
- Nichtmitglieder: jedes Nichtmitglied der Skiabteilung bzw. des Turnverein 1903 Crumstadt e.V. zahlt bei den Wochenendfahrten und Ferienreisen einen Aufschlag. Der jeweilige Mehraufschlag wird vom Abteilungsvorstand festgelegt.
- Bei allen Reisen tritt der TV Crumstadt nur als Vermittler der Transportgesellschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes auf.
- Wir empfehlen allen Skiläufern, die DSV-Spezialversicherung abzuschließen. Sie bewahrt Sie vor unangenehmen Kosten bei Unfall, Skidiebstahl und Skibruch. Ferner empfehlen wir eine Reisegepäckversicherung sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung.
- Tritt der Reisende vor Ablauf der Anmeldefrist zurück, so entstehen ihm keine Kosten. Bei Rücktritt nach dem Anmeldetermin wird die Anzahlung einbehalten
- Treten während der Fahrt unvorhergesehene Ereignisse auf, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, so können daraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.
- Darüberhinaus gelten die Reisebedingungen der Fa. Werner Reisen GmbH und Co. KG.,
Werner -v.- Siemens-Str. 17, D-64625 Bensheim.
Diese können bei der Fa. Werner angefordert oder im Internet unter www.werner-reisen.de abgerufen werden.
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