Fußball
Aktuelles
Stellungnahme der Abteilung Fußball
Mit diesem Schreiben möchten wir als Abteilung Fußball des TV Crumstadt zum Urteil 016_2018_19 des Kreissportgerichts Groß Gerau Stellung beziehen. Unsere Sicht der Dinge wird zeitgleich zum Anpfiff der neu angesetzten Partie zwischen dem FC Türk Gücü Rüsselsheim II und dem TV Crumstadt am 16.06. um 16:00 Uhr veröffentlicht – unabhängig vom Ausgang des Wiederholungsspiels.
Das Sportgericht entschied im oben genannten Urteil auf eine Wiederholung der am 26.05. abgebrochenen Partie der beiden Mannschaften, zudem wurden persönlichen Sperren sowie Geldstrafen für beide Vereine in Höhe von 300,- EUR verhängt.
Eine entsprechende Herleitung des Urteils geht leider weder aus dem Urteil selbst noch aus dem redaktionellen Bericht des Darmstädter Echos hervor. Wichtig zu wissen ist jedoch: Die „Tatbestände“ vom 26.05. wurden vom Sportgericht unabhängig voneinander behandelt und bewertet, es wurde folgende Trennung vorgenommen:
1. Foulspiel an Crumstadts Stürmer Gaetano Lucente
2. Auseinandersetzung zwischen den beiden betroffenen Akteuren nach dem Foulspiel
3. Spielabbruch durch den Schiedsrichter der Partie
4. Ereignisse nach dem Spielabbruch, in Folge dessen Gaetano Lucente verletzt wurde
Für die ersten beiden Punkte verhängte das Sportgericht eine insgesamt 13 (!) Spiele andauernde Sperre für den betroffenen Akteur des FC Türk Gücü Rüsselsheim II auf Grund einer „zweifachen Tätlichkeit“ wie es im Urteil heißt. Crumstadts Gaetano Lucente wurde mit einer Strafe von drei Spielen wegen einer Unsportlichkeit belegt.
Offen bleibt an dieser Stelle die Frage weshalb die eigentliche Ursache, nämlich die vom Gericht festgestellte und sanktionierte „zweifache Tätlichkeit“ als klarer Auslöser für die darauffolgenden Ereignisse, in keinen Zusammenhang mit dem in Punkt 3. behandelten Spielabbruch gestellt wurde!
Den erwähnten Spielabbruch wertete das Sportgericht im Weiteren als nicht berechtigt. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Hinweis darauf, dass der Schiedsrichter des Spiels nicht alle Mittel zur Weiterführung der Begegnung – wie beispielsweise eine zehnminütige Pause – ausgeschöpft habe. Die verhängten Geldstrafen von je 300 EUR sind auf Zuschauer beider Vereine auf dem Spielfeld in Folge des Abbruchs zurückzuführen, diese wurden jeweils als „leichte Ausschreitungen“ gewertet.
In Folge des vierten Verhandlungspunktes entschied das Sportgericht auf ein sechsmonatiges Platz- und Tätigkeitsverbot für den Trainer des FC Türk Gücü Rüsselsheim II. Ähnlich wie bei den Ereignissen vor dem Spielabbruch wurde also klar zu Lasten des gastgebenden Vereins entschieden.
Offen bleibt an dieser Stelle erneut, weshalb auch dieses Verhalten in keinerlei Relation zum Spielabbruch gesetzt wurde. Die vorgefallenen Szenen nach dem Spiel – auch hier wieder vom Gericht festgestellt und sanktioniert – sprechen klar für einen berechtigten Spielabbruch.
Im Besonderen bleibt zum letzten Verhandlungspunkt festzuhalten, dass eindeutige Jagdszenen über den Sportplatz im Rüsselsheimer Stadion seitens des Sportgerichts nicht als schwere Ausschreitungen gegen den Heimverein gewertet wurden. Vorrangig damit begründet, dass Betroffene und Zeugen dem Crumstädter Lager zuzuordnen seien. Allein eine andere Beweiswürdigung an dieser Stelle hätte genügt, um einen mehrfachen Punktabzug zu rechtfertigen und ein Wiederholungsspiel obsolet werden zu lassen.
Insgesamt bleibt ein mehr als fader Beigeschmack, sowohl hinter den Ereignissen an sich als auch hinter einem ängstlichen Urteil. Es wurde verpasst ein klares Zeichen für den Fußballsport zu setzen, der zukünftigen Provokation eines Spielabbruchs im Falle des sportlichen Rückstandes ist damit Tür und Tor geöffnet. Zur Erinnerung: der TVC konnte sich zum Zeitpunkt des Abbruchs durch eine 0:1 Führung beim direkten Kontrahenten auf einen Aufstiegsplatz schieben. Das Wiederholungsspiel beginnt logischerweise bei 0:0.
Nach Abwägung der verschiedenen Optionen durch die betroffenen Mitglieder unseres Vereins (explizit: Trainer, Mannschaft, Spielausschuss, Vorstand) haben wir uns am Tag nach der Verhandlung dazu entschieden den tags zuvor mündlich erklärten Rechtsmittelverzicht aufrecht zu erhalten und das Urteil damit formal zu akzeptieren. Dies war eine bewusste Entscheidung für die sportliche Chance, nach 29 Ligaspielen und über 80 Trainingseinheiten als echtes Team aufzusteigen. Wie oben stehende Ausführungen zeigen fällt es uns jedoch weiterhin überaus schwer, die getroffenen Entscheidungen nachzuvollziehen.
TV Crumstadt Fußball im Juni 2019