Reisesatzung der Skiabteilung
des Turnverein 1903 Crumstadt e.V.

Sollte es aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Absage der Reise kommen, entstehen den angemeldeten Teilnehmer*innen keine Kosten. Es besteht in diesem Fall aber auch kein Anspruch auf eine Durchführung der Skifahrt. Auch der Vermittler bzw. Veranstalter behält sich eine Absage jederzeit vor (z.B. bei geringer Buchungssituation/Auslastung). Hierbei können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Auszug aus den Reisebedingungen:

1. Zahlung
: Bei Anmeldungen zu Reisen muss die jeweils geforderte Anzahlung geleistet werden. Die Reise muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt vollständig bezahlt sein. Die Anmeldung gilt als erfolgt, sobald die Anzahlung eingegangen ist und das ausgefüllte Anmeldeformular abgegeben wurde.

2. Nichtmitglieder: jedes Nichtmitglied der Skiabteilung bzw. des Turnverein 1903 Crumstadt e.V. zahlt bei den Wochenendfahrten und Ferienreisen einen Aufschlag. Der jeweilige Mehraufschlag wird vom Abteilungsvorstand festgelegt.

3. Bei allen Reisen tritt der TV Crumstadt nur als Vermittler der Transportgesellschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes auf.

4. Wir empfehlen allen Skiläufern, die DSV-Spezialversicherung abzuschließen. Sie bewahrt Sie vor unangenehmen Kosten bei Unfall, Skidiebstahl und Skibruch. Ferner empfehlen wir eine Reisegepäckversicherung sowie eine Reise­rücktrittsversicherung.

5. Tritt der Reisende vor Ablauf des Anmeldeschluss zurück, so entstehen ihm keine Kosten. Bei Rücktritt nach dem An­meldeschluss finden folgende Stornierungsstaffeln Anwendung:

Eingang des Rücktritts vor Reisebeginn:

Anmeldeschluss - 1 Monat:     40% des Gesamtreisepreises
< 1 Monat - 7 Tage:                    70% des Gesamtreisepreises
Vom 6. - 2. Tage:                     90% des Gesamtreisepreises
1. Tag und Nichtanreise:      100% des Gesamtreisepreises

Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Vermittler (TV 1903 Crumstadt e.V., ski@tv-crumstadt.de) anzuzeigen.

6. Treten während der Fahrt unvorhergesehene Ereignisse auf, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, so können daraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

 

Darüber hinaus gelten die Reisebedingungen der Fa. MÜLLERiedstadt Reisebüro – Omnibusbetrieb Fritz Müller e.K., Industriestrasse 2, D-64560 Riedstadt. Diese können bei der Fa. Müller angefordert oder im Internet unter www.mueller-riedstadt.de abgerufen werden.